Vermessung Withalm Freistadt

Ihre Grundgrenze - Katastervermessung

Die Katastervermessung befasst sich mit jenen Bereichen, die Ihr Grundstück bzw. Ihre Grundgrenze betreffen. Sei es eine Grenzwiederherstellung, eine Grundstücksteilung oder eine Festlegung der Grundstücksgrenzen, für all diese Aufgaben stehen wir Ihnen als staatlich befugte und beeidete Zivilgeometer gerne zur Verfügung.  


Grundstücksteilungen

Sollen die Grenzen eines Grundstücks verändert werden, z.B. weil aus einem Grundstück mehrere neue Grundstücke geschaffen werden oder Teile eines Grundstücks mit einem anderen Grundstück vereinigt werden, so ist eine Teilungsurkunde notwendig. Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen, bringen Anträge bei Behörden für Sie ein und erörtern ein Konzept für die optimale Umsetzung Ihres Anliegens. 

Grenzwiederherstellungen

Es kann vorkommen, dass Grenzpunkte in der Natur unkenntlich werden und somit nicht mehr auffindbar sind. Bei bereits vermessenen Grundgrenzen kann in diesem Fall die Grenze mit Hilfe der Katastralmappe und unter Berücksichtigung vorhandener Urkunden in der Natur wiederhergestellt werden. Die neu gekennzeichneten Grenzpunkte werden an alle betroffenen Eigentümer übergeben. Nur bereits vermessene Grenzpunkte können bei Verlust wieder abgesteckt und hergestellt werden.

Grenzermittlung

Sind Grundgrenzen in der Natur unklar, keine Urkunden vorhanden und auch die Grundnachbarn haben keine Unterlagen zu Ihren Grundgrenzen, so ist eine Grenzbegehung gemeinsam mit dem Zivilgeometer notwendig. Die in diesem Zuge festgelegte Grenze wird vermessungstechnisch aufgenommen und mit Hilfe einer Urkunde am zuständigen Vermessungsamt eingereicht. 



Grenzberichtigung / Mappenberichtigung

Weicht die Grenze in der Katastralmappe von jener in der Natur ab, so ist eine Berichtigung der Grenze in der Katastralmappe nötig. Für eine Mappenberichtigung muss ein Einvernehmen über den Grenzverlauf unter den Grundstücksnachbarn vorhanden sein. Mit Hilfe einer Mappenberichtigungsurkunde werden die richtigen Grenzen in der Katastralmappe eingetragen.

Umwandlung in den Grenzkataster

Nur wenn ein Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist, haben die Eigentümer einen absoluten rechtsverbindlichen Grenznachweis. Die Ersitzung von Teilen eines Grenzkatastergrundstücks ist ausgeschlossen und die Fläche im Grundbuch stimmt mit jener in der Natur überein. Sollten die Grenzen dennoch einmal unklar oder streitig werden, ist für die Klärung nicht mehr das Gericht zuständig, sondern in dieser reinen vermessungstechnischen Frage wir als Zivilgeometer.

Parifizierung

In einem Parifizierungsplan wird ein Gebäude oder auch ein Grundstück rein planlich aufgeteilt und so die jeweiligen Eigentumsverhältnisse festgelegt. Hier entsteht keine reelle neue Grundgrenze, aber es gibt sehr wohl eine genaue Abgrenzung des Eigentums. Ein solcher Parifizierungsplan dient als Grundlage zu einer Einbringung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.


Vermessung Withalm & Hochstöger ZT OG

Schulgasse 6

4240 Freistadt

07942/72536

office@vermessung-freistadt.at

 

Öffnungszeiten

 

Montag 7.30 - 16.30

Dienstag 7.30 - 16.30

Mittwoch 7.30 - 16.30

Donnerstag 7.30 - 16.30

Freitag 7.30 - 12.00